Barrierefreiheit auf der Website: was seit 2025 gilt

· 4 Min. Lesezeit · webdesignr

Schräg aufgestellte hölzerne Rampenkonstruktion im Gras einer Wiese im Morgenlicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt seit Juni 2025 europäische Vorgaben in deutsches Recht um und verpflichtet einen Teil der digitalen Angebote zu barrierefreier Gestaltung. Dieser Artikel ordnet ein, wen das betrifft, was inhaltlich gefordert wird und wo eine Website praktisch ansetzen sollte. Er ersetzt keine Rechtsberatung — bei der Frage, ob die eigene Website konkret unter das Gesetz fällt, hilft im Zweifel eine anwaltliche Einschätzung.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ein deutsches Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 gilt und die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen umsetzt. Es verpflichtet bestimmte digitale Angebote, für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein.

Wen das Gesetz betrifft

Das Gesetz richtet sich vor allem an digitale Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden — dazu zählen unter anderem Online-Shops, Bank- und Zahlungsdienste sowie bestimmte Kommunikationsdienste. Eine reine Unternehmenswebsite ohne Verbraucherverträge fällt in vielen Fällen nicht direkt unter das Gesetz, kann aber betroffen sein, sobald über sie Verträge mit Verbrauchern geschlossen oder bestimmte Dienstleistungen angeboten werden. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und hängt von der genauen Tätigkeit ab. Wer unsicher ist, sollte das konkret für die eigene Website prüfen lassen, statt sich auf eine allgemeine Einschätzung zu verlassen.

Was Barrierefreiheit auf einer Website praktisch bedeutet

Barrierefreiheit ist kein einzelnes technisches Merkmal, sondern die Summe mehrerer Eigenschaften, die zusammen dafür sorgen, dass eine Website unabhängig von individuellen Einschränkungen nutzbar bleibt.

Die wichtigsten Bereiche im Überblick
BereichWorum es geht
StrukturÜberschriften und Inhalte sind logisch aufgebaut, sodass sie auch mit einem Screenreader sinnvoll erfassbar sind
BedienbarkeitDie Website ist vollständig auch ohne Maus bedienbar, etwa allein über die Tastatur
KontrasteText hebt sich ausreichend vom Hintergrund ab, auch bei eingeschränktem Sehvermögen
TextalternativenBilder haben Alt-Texte, Videos haben Untertitel oder Transkripte
FormulareEingabefelder haben klare, zugeordnete Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen

Viele dieser Punkte überschneiden sich mit Maßnahmen, die ohnehin sinnvoll sind — saubere Struktur und beschreibende Alt-Texte etwa nützen auch der Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Wie das für Bilder konkret aussieht, ist Teil unserer Empfehlungen in unserem Artikel zu B2B-Website-Texten.

Warum mobile Bedienbarkeit dazugehört

Barrierefreiheit und mobile Nutzbarkeit überschneiden sich stärker, als es zunächst scheint: Große Klickflächen, klare Struktur und funktionierende Formulare helfen sowohl jemandem mit motorischen Einschränkungen als auch jemandem, der die Website unterwegs mit dem Daumen bedient. Mehr dazu in unserem Artikel zu Mobile First im Webdesign.

Wie man den eigenen Stand einschätzt

  1. Rechtliche Einordnung klären — fällt die eigene Tätigkeit unter das Gesetz? Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
  2. Automatisierte Prüfung durchführen — kostenlose Werkzeuge finden einen großen Teil der technischen Mängel, etwa fehlende Alt-Texte oder zu schwache Kontraste.
  3. Tastaturbedienung testen — die eigene Website einmal komplett ohne Maus durchklicken.
  4. Priorisieren statt alles gleichzeitig lösen — mit den Punkten beginnen, die den größten Anteil der Nutzung betreffen, etwa Formulare und Navigation.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Für bestehende Angebote gelten teilweise Übergangsregelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Betrifft das Gesetz auch reine B2B-Websites?

Das Gesetz zielt in erster Linie auf Angebote gegenüber Verbrauchern. Eine reine B2B-Website ohne Verbraucherbezug ist typischerweise weniger unmittelbar betroffen — pauschal lässt sich das aber nicht für jeden Fall sagen, insbesondere wenn Teile des Angebots auch Privatpersonen erreichen.

Was passiert, wenn eine betroffene Website nicht barrierefrei ist?

Das Gesetz sieht Marktüberwachung und Sanktionsmöglichkeiten vor. Die konkreten Konsequenzen im Einzelfall hängen von der zuständigen Behörde und der Art des Verstoßes ab — auch hier gilt: Details bei begründetem Zweifel rechtlich klären lassen.

Reicht ein automatisiertes Prüfwerkzeug aus, um Barrierefreiheit sicherzustellen?

Automatisierte Werkzeuge finden einen erheblichen Teil der technischen Mängel, aber nicht alle — manche Aspekte wie eine sinnvolle Lesereihenfolge für Screenreader lassen sich nur durch tatsächliches Testen zuverlässig beurteilen. Ein automatisiertes Werkzeug ist ein guter erster Schritt, kein vollständiger Nachweis.

Städte

Wo wir als Webdesigner helfen

Unser Studio sitzt in Böblingen, zusammengearbeitet wird remote und deutschlandweit. Was das für Unternehmen in diesen Städten heißt, steht auf der jeweiligen Seite.

Dieser Beitrag gehört zum Webdesign-Ratgeber, in dem das Studio festhält, was es in Projekten selbst anwendet. Wie aus solchen Einzelthemen ein stimmiges Konzept wird, von der Positionierung bis zur Seitenstruktur, beschreibt die Übersicht zu Strategie und Konzeption.

Ob ein Vorgehen trägt, zeigt sich erst am fertigen Projekt. Neben der Theorie lohnt deshalb ein Blick auf umgesetzte Websites und ihre Ergebnisse: Dort steht, was sich nach dem Launch tatsächlich verändert hat, bei Anfragen, Sichtbarkeit und Wirkung der Marke.

Willst du nach dem Lesen wissen, was davon für deine eigene Website gilt, genügt eine Nachricht über die Kontaktseite. Im Erstgespräch von 20 Minuten klärt sich meist, welche Punkte Vorrang haben und welche warten können.

Die Artikel im Webdesign-Ratgeber von webdesignr entstehen aus der Arbeit mit Dienstleistern, B2B-Unternehmen und SaaS-Teams. Sie beschreiben Vorgehen, die sich dort bewährt haben, und benennen ebenso die Grenzen: Nicht jede Website braucht einen Relaunch, nicht jedes Problem eine neue Technik.

Hinter den Beiträgen steht keine Redaktion, sondern die Praxis aus Entwurf und Programmierung in Next.js. Empfehlungen zu Ladezeit, Struktur oder Texten sind deshalb so formuliert, dass du sie selbst prüfen oder an dein Team weitergeben kannst.

Jeder Artikel steht für sich, gehört aber zu einem der Schwerpunkte des Ratgebers: Relaunch, SEO und der Aufbau von B2B-Websites. Zu jedem dieser Schwerpunkte gibt es eine eigene Themenseite, die alle Beiträge dazu sammelt.