Barrierefreiheit auf der Website: was seit 2025 gilt
· 4 Min. Lesezeit · webdesignr

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt seit Juni 2025 europäische Vorgaben in deutsches Recht um und verpflichtet einen Teil der digitalen Angebote zu barrierefreier Gestaltung. Dieser Artikel ordnet ein, wen das betrifft, was inhaltlich gefordert wird und wo eine Website praktisch ansetzen sollte. Er ersetzt keine Rechtsberatung — bei der Frage, ob die eigene Website konkret unter das Gesetz fällt, hilft im Zweifel eine anwaltliche Einschätzung.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Ein deutsches Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 gilt und die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen umsetzt. Es verpflichtet bestimmte digitale Angebote, für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein.
Wen das Gesetz betrifft
Das Gesetz richtet sich vor allem an digitale Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden — dazu zählen unter anderem Online-Shops, Bank- und Zahlungsdienste sowie bestimmte Kommunikationsdienste. Eine reine Unternehmenswebsite ohne Verbraucherverträge fällt in vielen Fällen nicht direkt unter das Gesetz, kann aber betroffen sein, sobald über sie Verträge mit Verbrauchern geschlossen oder bestimmte Dienstleistungen angeboten werden. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und hängt von der genauen Tätigkeit ab. Wer unsicher ist, sollte das konkret für die eigene Website prüfen lassen, statt sich auf eine allgemeine Einschätzung zu verlassen.
Was Barrierefreiheit auf einer Website praktisch bedeutet
Barrierefreiheit ist kein einzelnes technisches Merkmal, sondern die Summe mehrerer Eigenschaften, die zusammen dafür sorgen, dass eine Website unabhängig von individuellen Einschränkungen nutzbar bleibt.
| Bereich | Worum es geht |
|---|---|
| Struktur | Überschriften und Inhalte sind logisch aufgebaut, sodass sie auch mit einem Screenreader sinnvoll erfassbar sind |
| Bedienbarkeit | Die Website ist vollständig auch ohne Maus bedienbar, etwa allein über die Tastatur |
| Kontraste | Text hebt sich ausreichend vom Hintergrund ab, auch bei eingeschränktem Sehvermögen |
| Textalternativen | Bilder haben Alt-Texte, Videos haben Untertitel oder Transkripte |
| Formulare | Eingabefelder haben klare, zugeordnete Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen |
Viele dieser Punkte überschneiden sich mit Maßnahmen, die ohnehin sinnvoll sind — saubere Struktur und beschreibende Alt-Texte etwa nützen auch der Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Wie das für Bilder konkret aussieht, ist Teil unserer Empfehlungen in unserem Artikel zu B2B-Website-Texten.
Warum mobile Bedienbarkeit dazugehört
Barrierefreiheit und mobile Nutzbarkeit überschneiden sich stärker, als es zunächst scheint: Große Klickflächen, klare Struktur und funktionierende Formulare helfen sowohl jemandem mit motorischen Einschränkungen als auch jemandem, der die Website unterwegs mit dem Daumen bedient. Mehr dazu in unserem Artikel zu Mobile First im Webdesign.
Wie man den eigenen Stand einschätzt
- Rechtliche Einordnung klären — fällt die eigene Tätigkeit unter das Gesetz? Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
- Automatisierte Prüfung durchführen — kostenlose Werkzeuge finden einen großen Teil der technischen Mängel, etwa fehlende Alt-Texte oder zu schwache Kontraste.
- Tastaturbedienung testen — die eigene Website einmal komplett ohne Maus durchklicken.
- Priorisieren statt alles gleichzeitig lösen — mit den Punkten beginnen, die den größten Anteil der Nutzung betreffen, etwa Formulare und Navigation.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Für bestehende Angebote gelten teilweise Übergangsregelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Betrifft das Gesetz auch reine B2B-Websites?
Das Gesetz zielt in erster Linie auf Angebote gegenüber Verbrauchern. Eine reine B2B-Website ohne Verbraucherbezug ist typischerweise weniger unmittelbar betroffen — pauschal lässt sich das aber nicht für jeden Fall sagen, insbesondere wenn Teile des Angebots auch Privatpersonen erreichen.
Was passiert, wenn eine betroffene Website nicht barrierefrei ist?
Das Gesetz sieht Marktüberwachung und Sanktionsmöglichkeiten vor. Die konkreten Konsequenzen im Einzelfall hängen von der zuständigen Behörde und der Art des Verstoßes ab — auch hier gilt: Details bei begründetem Zweifel rechtlich klären lassen.
Reicht ein automatisiertes Prüfwerkzeug aus, um Barrierefreiheit sicherzustellen?
Automatisierte Werkzeuge finden einen erheblichen Teil der technischen Mängel, aber nicht alle — manche Aspekte wie eine sinnvolle Lesereihenfolge für Screenreader lassen sich nur durch tatsächliches Testen zuverlässig beurteilen. Ein automatisiertes Werkzeug ist ein guter erster Schritt, kein vollständiger Nachweis.